Formulare für Lastwagenfahrer während der zweiten Welle. Sehen Sie, wo sie gelten
Nach der zweiten Welle der COVID-19-Pandemie haben viele Länder der Europäischen Union neue Restriktionen für die Quarantäne und den Verkehr von Lastkraftwagen eingeführt. Einige Länder haben eine besondere Form zur Pflicht gemacht. Wir sagen Ihnen genau, wo und welche Dokumente Sie haben müssen.
Die erste Welle der Pandemie brachte viel Verwirrung. Einzelne Länder führten Beschränkungen chaotisch ein und aktualisierten neue Vorschriften oft schon nach wenigen Tagen. Glücklicherweise ist es diesmal anders – Entscheidungen werden mit Bedacht getroffen, unter Berücksichtigung der Konsequenzen und der Tatsache, dass der Verkehrssektor im Zeitalter der Abriegelung nicht normal funktionieren kann.
Glücklicherweise ist während der zweiten Welle der Transport von Fracht und die Beförderung von Fahrern innerhalb der Europäischen Union nicht mehr so schwierig. Um es noch einfacher zu machen, haben wir eine Liste von Ländern erstellt, in denen Formulare für Berufskraftfahrer obligatorisch sind. Nachstehend finden Sie auch Anhänge mit verfügbaren Dokumenten.
Frankreich
In Frankreich gilt die Sperre bis zum 1. Dezember mit der Möglichkeit einer Verlängerung. Der Transport ist ausgeschlossen, aber die Fahrer sind verpflichtet, die entsprechenden Dokumente mitzuführen:
– ein Formular für den Nachweis von Geschäftsreisen – ausgefüllt von Ihrem Arbeitgeber,
– ein Formular zur Bestätigung des außergewöhnlichen Reisegründes – vom Fahrer für Fahrten außerhalb der Arbeitszeit ausgefüllt.
>>> Formulare können unter diesem Link heruntergeladen werden.
Strafen für die Nichteinhaltung der Verpflichtung, über die entsprechenden Dokumente zu verfügen:
– Höhe des ersten Bußgeldes: 135 Euro, 375 Euro, wenn die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt.
– Bei einem weiteren Vergehen innerhalb von 15 Tagen: eine Geldstrafe von 200 Euro, erhöht auf 450 Euro.
– Nach 3 Verstößen innerhalb von 30 Tagen: eine Geldstrafe von 3.750 € und 6 Monate Gefängnis.
Spanien
Spanien befindet sich im Ausnahmezustand, und obwohl der Verkehrssektor nicht direkt betroffen ist, haben einige der Autonomen Gemeinschaften den Besitz eines Zertifikats zur Pflicht gemacht. Das Formular wird in den folgenden Regionen benötigt:
– Navarra und Aragonien in Fällen, in denen der Fahrer das Fahrzeug verlassen muss (während des Transits, des Be- oder Entladens ist kein Dokument erforderlich).
– La Rioja: in allen Fällen, einschließlich Transit, Be- oder Entladung.
Obligatorische Dokumente:
– Das in La Rioja erforderliche Formular befindet sich auf der letzten Seite des Dokuments.
– Dokument in Navarra erforderlich.
– Das Formular für Selbständige ist bei der Regierung von Aragonien zu finden.
Portugal
In Portugal gilt der Ausnahmezustand bis zum 23. November, danach kann er verlängert werden. Die Einschränkungen gelten unter anderem für den überörtlichen Verkehr, so dass Fahrer, die Straßentransporte durchführen, eine von ihrem Arbeitgeber ausgestellte Bescheinigung über ihre berufliche Tätigkeit besitzen müssen.
>>> Das herunterladbare Formular ist unter diesem Link verfügbar.
Italien
In Italien gilt landesweit eine Ausgangssperre. Eine Bewegung zwischen 10 und 5 Uhr ist nur für die Arbeit oder bei höherer Notwendigkeit erlaubt. Daher müssen Lkw-Fahrer ein spezielles Zertifikat besitzen.
– Das Bescheinigungsmuster auf Italienisch.
– Das Form auf Englisch.
Tschechische Republik
In der Tschechischen Republik begann am 5. Oktober der Ausnahmezustand. Die Fahrer sind in keiner Weise eingeschränkt, müssen jedoch über ein entsprechendes Formular verfügen, das ihre Beschäftigung im Transportwesen bestätigt.
>>> Das Dokument kann von der Website des Ministeriums heruntergeladen werden.
Das Formular ist für die Durchreise nicht erforderlich.
Belgien
In Belgien herrscht eine Ausgangssperre. Je nach Region gelten Einschränkungen:
– Brüssel: von 22.00 bis 18.00 Uhr,
– Flandern: 0:00 bis 5,
– Wallonie: 22.00 bis 18.00 Uhr.
Das Verbot, während dieser Zeiten zu reisen, gilt nicht in gesundheitlichen Notfällen, bei Arbeitsaufgaben und beim Umzug von zu Hause zum Arbeitsplatz.
Die Fahrer müssen ihre Fahrt mit einem CMR oder einer von ihrem Arbeitgeber ausgestellten Bescheinigung dokumentieren.
>>> Musterformular.
Wenn sich die Fahrer länger als 48 Stunden im Land aufhalten, müssen sie 48 Stunden vor der Einreise ein Passenger Locator-Formular ausfüllen.
>>> Link des Formulars.
Vereinigtes Königreich
Im Vereinigten Königreich ist es erforderlich, das Standortformular auszufüllen. Das Dokument muss frühestens 48 Stunden vor der Ankunft im Land ausgefüllt werden. Dies gilt auch für Berufskraftfahrer.
>>> Das Dokument ist auf der Website der Regierung verfügbar.
Rumänien
In Rumänien müssen aufgrund der Einführung einer Ausgangssperre, die zwischen 23 und 5 Uhr morgens gilt, Fahrer von Lastkraftwagen mit einem zGG (zulässiges Gesamtgewicht) von mehr als 2,4 Tonnen bei der Einreise eine Erklärung ausfüllen.
>>> Das Dokument in rumänischer Sprache kann hier heruntergeladen werden.
Lettland
Seit dem 12. Oktober müssen Fahrer, die nach Lettland einreisen, mindestens 48 Stunden vor dem Grenzübertritt eine elektronische Erklärung ausfüllen. Nach dem Ausfüllen des Formulars generiert das System einen QR-Code, der dem Zolldienst an der Grenze vorgelegt werden muss.
Das Formular ist auf der Website in Englisch, Lettisch und Russisch verfügbar: https://www.covidpass.lv/en/.