Lkw-Verbote im Oktober. Sehen Sie, wo sie dieses Jahr gelten
Im Oktober sind in mehreren europäischen Ländern zusätzliche Verbote für den Schwerlastverkehr in Kraft. Prüfen Sie, wo die Einschränkungen eingeführt wurden.
- und 8. Oktober (Mittwoch und Donnerstag)
Kroatien
Das Verbot gilt für Fahrzeuge und Konvois mit zulässigem Gesamtgewicht (weiter als zGG genannt) von mehr als 7,5 t sowie für Lastwagen und Konvois mit einer Länge von mehr als 14 m. Am Mittwoch gelten die Einschränkungen von 15 bis 23 Uhr, am Donnerstag von 14 bis 23 Uhr.
- und 23. Oktober (Donnerstag und Freitag)
Ungarn
In diesem Land gilt das Verbot für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t. Während des Fahrverbots dürfen die Fahrer nicht auf allen Straßen Ungarns fahren. Das Verbot beginnt am Donnerstag ab 22.00 Uhr und gilt für 24 Stunden bis Freitag 22.00 Uhr.
- Oktober (Montag)
Österreich
Die Warnung gilt für Zugmaschinen mit Anhängern von mehr als 3,5 t, Sattelzugmaschinen von mehr als 7,5 t und Lastkraftwagen. Das Verbot gilt von 0:00 bis 22 Uhr.
- Oktober (Mittwoch)
Tschechische Republik
In diesem Land gilt das Verbot für Fahrzeuge und Konvois, deren zulässige Gesamtmasse 7,5 t übersteigt. Die Einschränkungen gelten von 13:00 bis 22:00 Uhr.
- Oktober (Freitag)
Kroatien
Das Verbot beginnt um 15.00 Uhr und endet um 23.00 Uhr.
- Oktober (Samstag)
Slowenien
Das Fahrverbot gilt von 8.00 bis 21.00 Uhr. Während dieser Zeit sollten alle Lastwagen oder Konvois mit einem zGG von mehr als 7,5 t außer Dienst gestellt werden.
Deutschland
In Deutschland gelten die Klingen für Lastkraftwagen mit einem zGG über 7,5 t und alle Fahrzeuge mit Anhängern.
Der 31. Oktober ist in einigen Bundesstaaten ein gesetzlicher Feiertag: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Das Verbot gilt von 00.00 Uhr bis 22.00 Uhr.
- November (Sonntag, Allerheiligen)
Österreich
Von 00:00 bis 22 Uhr.
Kroatien
Von 14:00 Uhr bis 23:00 Uhr.
Frankreich
In diesem Land gilt das Verbot für Lastkraftwagen mit einem zGG über 7,5 t. Gültig von 00:00 bis 22 Uhr.
Luxemburg
Die Einschränkungen gelten für alle Fahrzeuge und Sätze über 7,5 t. von 00:00 bis 21:45 Uhr.
Deutschland
Das Verbot gilt von 0:00 bis 22:00 Uhr in den Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland.
Die Behörden von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben Lastkraftwagen die Nutzung der Transitstrecken A1, A2, A30, A31 und A33 gestattet. Die Bestimmung erlaubt das Fahren zwischen 18 und 23 Uhr und gilt auch an Sonntagen, wenn der Reformationstag oder Allerheiligen auf diesen Wochentag fällt.
Slowakei
Das Fahrverbot gilt für Lastkraftwagen mit einem zGG von mehr als 7,5 t und Fahrzeuge mit einem zGG von mehr als 3,5 t mit einem Anhänger oder Sattelanhänger. Das Verbot beginnt um 0:00 Uhr und endet um 22 Uhr.
Slowenien
Von 8:00 bis 9:00 Uhr.
Ungarn
Von 0:00 bis 22:00 Uhr.
Italien
Das Verbot gilt von 9 bis 22 Uhr und gilt für Fahrzeuge mit zGG über 7,5 t.