Lkw-Verbote im Dezember 2020. Sehen Sie, welche Einschränkungen zu erwarten sind

4 Dezember 2020

Die Pandemie hat keinen Einfluss auf Änderungen der Verbote für den Schwerlastverkehr im Dezember, zur Zeit der größten Feiertage und des intensivsten Verkehrs im Jahresverlauf. Nachstehend finden Sie eine Liste der Einschränkungen, die im Dezember und Anfang Januar 2021 gelten werden.

Der Dezember ist ein besonderer Monat – wegen Weihnachten und Neujahr ist es die heißeste Zeit des Jahres in der Transport- und Logistikbranche. Während dieser Jahreszeit beschließen viele europäische Länder, aufgrund des gestiegenen Verkehrsaufkommens zusätzliche Beschränkungen für Lastwagen einzuführen. Wir sagen Ihnen genau, wo und wann die Verbote gelten werden.

Zu Beginn sei darauf hingewiesen, dass die französischen Behörden beschlossen haben, das Wochenendfahrverbot für Fahrzeuge, die Pakete befördern, vorübergehend auszusetzen. Leere Rücksendungen nach einer solchen Lieferung sind ebenfalls zulässig. Die Ordnung trat am 28. November in Kraft und wird bis zum Ende des Jahres dauern.

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Österreich

Das Verbot gilt von 0.00 Uhr morgens bis 22.00 Uhr abends. Das Verbot gilt für Fahrzeuge mit einem zGG (im Folgenden: zulässiges Gesamtgewicht) über 7,5 t und für Sattelzüge mit einem DMC über 3,5 t.

Liechtenstein

In Liechtenstein gilt das Fahrverbot von 0:00 bis 24 Stunden und gilt für Lastkraftwagen mit einem DMC von mehr als 3,5 t und Sätze mit zGG von mehr als 5 t.

Italien

Von 9.00 bis 22.00 Uhr. Die Einschränkungen gelten für Fahrzeuge mit zGG von mehr als 7,5 t, die Transporte innerhalb Italiens durchführen, d.h. bis zur Ankündigung nachfolgender Dekrete durch den italienischen Verkehrsminister ist der internationale Verkehr von den Verkehrsverboten ausgenommen, da die Kontinuität der Lieferketten während der COVID-19-Pandemie sichergestellt werden muss.

24. Dezember (Heiligabend)

Kroatien

In Kroatien gelten am Heiligabend von 15:00 bis 23:00 Uhr Beschränkungen. Das Verbot gilt für alle Fahrzeuge und Sets mit zGG von mehr als 7,5 t auf folgenden Straßen und in folgenden Städten:

– D 8 – (Kreuzung D8/D40 in Bakar) – Zadar – Split – Klek (Grenze mit Bosnia und Hercegovina) – Zaton Doli (Grenze mit Bosnia und Hercegovina) – Dubrovnik – Karasovići (Grenze mit Montenegro). Ausnahme: ab Kreuznug mit D27 an Šibenik Brücke bis östlichen Einfahtr in Šibenik, ab Bilice Kreisel in Solin bis die Kreuzung mit Handelsverkehr Terminal in Stobreč

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– D 9 – Metković – Opuzen – Kreuzung D9/D8

– D 21 – Kaštel (Grenze mit Slovenien) – Buje – Kanfanar. Ausnahme: Wegabschnitt zwischen Kanfanar Kreuzung und Pula (Kreuzung D21/D66)

– D 23 – Žuta Lokva – Senj

– D 39 – Kreisel in Šestanovac – Kreuzung mit D8 in Dupci

– D 66 – Pula (Kreuzung D66/A9) – Raša – Opatija – Kreuzung mit D8

– D 200 – Buje – Plovanija (Grenze mit Slovenien)

– D 300 – Buje – Umag

– Ž5002 – Novigrad – Tar – Poreč – Vrsar (Kreuzung with D21)

– im Gebiet vom Staatfährehafen in Split

– im Gebiet vom Staatfährehafen in Zadar

Tschechische Republik

Von 13.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Das Verbot gilt für Lastkraftwagen und Konvois über 7,5 t.

Frankreich

Von 22:00 Uhr bis Mitternacht. Einschränkungen gelten für Fahrzeuge mit zGG von über 7,5 t.

Luxemburg

In Richtung Frankreich: 21.30 Uhr bis Mitternacht.

In Richtung Deutschland: 23.30 Uhr bis Mitternacht.

Die Einschränkungen gelten für Fahrzeuge mit einem DMC über 7,5 t.

Slowakei

Von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Die Verbote gelten für Lastkraftwagen und Konvois mit zGG über 7,5 t.

Ungarn

Von 22:00 Uhr bis Mitternacht. Das Verbot gilt für die Bewegung von Lastkraftwagen mit Anhängern mit einem DMC von mehr als 7,5 t, mit Ausnahme von Fahrzeugen mit einer Abgasemissionsklasse von mindestens EURO-3, die am internationalen Transport beteiligt sind.

25. Dezember (Weihnachten)

Österreich

In Österreich gelten die Einschränkungen am ersten Tag des Feiertags von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Das Fahrverbot gilt für Zugmaschinen mit Anhängern mit zGG von mehr als 3,5 t und für Sattelzüge mit zGG von mehr als 7,5 t.

Kroatien

Von 14.00 bis 23.00 Uhr gelten die gleichen Einschränkungen wie am Vortag.

Tschechische Republik

Von 13.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Das Verbot gilt für Lastkraftwagen und Konvois über 7,5 t.

Frankreich

Von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Einschränkungen gelten für Fahrzeuge mit zGG über 7,5 t.

Liechtenstein

24-stündiges Verbot. Die Einschränkungen gelten für Fahrzeuge mit zGG über 7,5 t.

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Luxemburg

In Richtung Frankreich und Deutschland: von 0:00 bis 21:45 Uhr. Einschränkungen gelten für Fahrzeuge mit zGG über 7,5 t.

Deutschland

Von 0:00 bis 22:00 Uhr. Das Verbot gilt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen und Lastwagen mit Anhängern. Das Verbot gilt nur in folgenden Bundesländern: Bayern, Brandenburg, Hessen, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Berlin, Saarland und Bremen.

Polen

Von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Das Verbot gilt für schwere Nutzfahrzeuge mit zGG über 12 t.

Slowakei

Von 0:00 bis 22:00 Uhr.

Slowenien

Von 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr. Das Verbot gilt für Lastkraftwagen und Lastzüge mit einem zGG von mehr als 7,5 t und gilt für Hauptverkehrsstraßen und Autobahnen, die im Antrag Verbote für Lastkraftwagen ausführlich beschrieben sind.

Schweiz

24-stündiges Verbot. Die Verbote umfassen Lastwagen mit zGG über 3,5 t.

Ungarn

24-stündiges Verbot. Dieses Verbot gilt für den Verkehr von Lastkraftwagen mit Anhängern mit zGG von mehr als 7,5 t, mit Ausnahme von Fahrzeugen mit einer Abgasemissionsklasse von mindestens EURO-3, die am internationalen Transport beteiligt sind.

26. Dezember (Weihnachten)

Österreich

Von 0:00 bis 22:00 Uhr.

Kroatien

Von 14.00 Uhr bis 23.00 Uhr. Das Fahrverbot gilt für die gleichen Fahrzeugtypen und gilt auf den gleichen Straßen wie bisher.

Tschechische Republik

Von 13.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Das Verbot gilt für Lastkraftwagen und Konvois über 7,5 t.

Frankreich

Von 0:00 bis 22:00 Uhr.

Liechtenstein

Von DMC 0:00 bis 24 Uhr.

Luxemburg

Von 0:00 bis 21:45 Uhr.

Deutschland

Von 0:00 bis 22:00 Uhr. Das Verbot gilt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen und Lastwagen mit Anhängern. Das Verbot gilt nur in folgenden Bundesländern: Bayern, Brandenburg, Hessen, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Berlin, Saarland und Bremen.

Polen

Von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Das Verbot gilt für schwere Nutzfahrzeuge mit zGG über 12 t.

Slowakei

Von 0:00 bis 22:00 Uhr.

Slowenien

Von 8:00 bis 9:00 Uhr.

Schweiz

Von 0:00 bis 24 Uhr.

Ungarn

Von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Das Verbot gilt für den Verkehr von Lastkraftwagen mit Anhängern mit zGG von mehr als 7,5 t, mit Ausnahme von Fahrzeugen mit einer Abgasemissionsklasse von mindestens EURO-3, die am internationalen Verkehr teilnehmen.

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31. Dezember

Kroatien

Von 15:00 Uhr bis 23:00 Uhr.

Frankreich

Von 22:00 Uhr bis Mitternacht. Einschränkungen gelten für Fahrzeuge mit zGG von über 7,5 t.

Luxemburg

In Richtung Frankreich: 21:30 bis 24 Uhr.

In Richtung Deutschland: 23:30 bis 24 Stunden.

Ungarn

Von 22.00 Uhr bis Mitternacht. Das Verbot gilt für die Bewegung von Lastkraftwagen mit Anhängern mit einem DMC von mehr als 7,5 t, mit Ausnahme von Fahrzeugen mit einer Abgasemissionsklasse von mindestens EURO-3, die im internationalen Verkehr eingesetzt werden.

1. Januar (Neujahr)

Österreich

Von 0:00 bis 22:00 Uhr.

Kroatien

Von 14:00 Uhr bis 23:00 Uhr.

Tschechische Republik

Von 13.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Das Verbot gilt für Lastkraftwagen und Konvois über 7,5 t.

Frankreich

Von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Einschränkungen gelten für Fahrzeuge mit einem DMC über 7,5 t.

Liechtenstein

Von 0:00 bis 24 Uhr.

Luxemburg

Von 0:00 bis 21:45 Uhr.

Deutschland

Von 0:00 bis 22:00 Uhr. Das Verbot gilt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen und Lastwagen mit Anhängern. Das Verbot gilt nur in folgenden Bundesländern: Bayern, Brandenburg, Hessen, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Berlin, Saarland und Bremen.

Polen

Von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Das Verbot gilt für schwere Nutzfahrzeuge mit zGG über 12 t.

Slowakei

Von 0:00 bis 22:00 Uhr.

Slowenien

Von 8:00 bis 9:00 Uhr.

Schweiz

Von 0:00 bis 24 Uhr.

Ungarn

Von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Das Verbot gilt für den Verkehr von Lastkraftwagen mit Anhängern mit zGG von mehr als 7,5 t, mit Ausnahme von Fahrzeugen mit einer Abgasemissionsklasse von mindestens EURO-3, die am internationalen Verkehr teilnehmen.