Lkw-Verbote im Dezember 2020. Sehen Sie, welche Einschränkungen zu erwarten sind
Die Pandemie hat keinen Einfluss auf Änderungen der Verbote für den Schwerlastverkehr im Dezember, zur Zeit der größten Feiertage und des intensivsten Verkehrs im Jahresverlauf. Nachstehend finden Sie eine Liste der Einschränkungen, die im Dezember und Anfang Januar 2021 gelten werden.
Der Dezember ist ein besonderer Monat – wegen Weihnachten und Neujahr ist es die heißeste Zeit des Jahres in der Transport- und Logistikbranche. Während dieser Jahreszeit beschließen viele europäische Länder, aufgrund des gestiegenen Verkehrsaufkommens zusätzliche Beschränkungen für Lastwagen einzuführen. Wir sagen Ihnen genau, wo und wann die Verbote gelten werden.
Zu Beginn sei darauf hingewiesen, dass die französischen Behörden beschlossen haben, das Wochenendfahrverbot für Fahrzeuge, die Pakete befördern, vorübergehend auszusetzen. Leere Rücksendungen nach einer solchen Lieferung sind ebenfalls zulässig. Die Ordnung trat am 28. November in Kraft und wird bis zum Ende des Jahres dauern.
8. Dezember – das Fest der Unbefleckten Empfängnis der Jungfrau Maria
Österreich
Das Verbot gilt von 0.00 Uhr morgens bis 22.00 Uhr abends. Das Verbot gilt für Fahrzeuge mit einem zGG (im Folgenden: zulässiges Gesamtgewicht) über 7,5 t und für Sattelzüge mit einem DMC über 3,5 t.
Liechtenstein
In Liechtenstein gilt das Fahrverbot von 0:00 bis 24 Stunden und gilt für Lastkraftwagen mit einem DMC von mehr als 3,5 t und Sätze mit zGG von mehr als 5 t.
Italien
Von 9.00 bis 22.00 Uhr. Die Einschränkungen gelten für Fahrzeuge mit zGG von mehr als 7,5 t, die Transporte innerhalb Italiens durchführen, d.h. bis zur Ankündigung nachfolgender Dekrete durch den italienischen Verkehrsminister ist der internationale Verkehr von den Verkehrsverboten ausgenommen, da die Kontinuität der Lieferketten während der COVID-19-Pandemie sichergestellt werden muss.
24. Dezember (Heiligabend)
Kroatien
In Kroatien gelten am Heiligabend von 15:00 bis 23:00 Uhr Beschränkungen. Das Verbot gilt für alle Fahrzeuge und Sets mit zGG von mehr als 7,5 t auf folgenden Straßen und in folgenden Städten:
– D 8 – (Kreuzung D8/D40 in Bakar) – Zadar – Split – Klek (Grenze mit Bosnia und Hercegovina) – Zaton Doli (Grenze mit Bosnia und Hercegovina) – Dubrovnik – Karasovići (Grenze mit Montenegro). Ausnahme: ab Kreuznug mit D27 an Šibenik Brücke bis östlichen Einfahtr in Šibenik, ab Bilice Kreisel in Solin bis die Kreuzung mit Handelsverkehr Terminal in Stobreč
– D 9 – Metković – Opuzen – Kreuzung D9/D8
– D 21 – Kaštel (Grenze mit Slovenien) – Buje – Kanfanar. Ausnahme: Wegabschnitt zwischen Kanfanar Kreuzung und Pula (Kreuzung D21/D66)
– D 23 – Žuta Lokva – Senj
– D 39 – Kreisel in Šestanovac – Kreuzung mit D8 in Dupci
– D 66 – Pula (Kreuzung D66/A9) – Raša – Opatija – Kreuzung mit D8
– D 200 – Buje – Plovanija (Grenze mit Slovenien)
– D 300 – Buje – Umag
– Ž5002 – Novigrad – Tar – Poreč – Vrsar (Kreuzung with D21)
– im Gebiet vom Staatfährehafen in Split
– im Gebiet vom Staatfährehafen in Zadar
Tschechische Republik
Von 13.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Das Verbot gilt für Lastkraftwagen und Konvois über 7,5 t.
Frankreich
Von 22:00 Uhr bis Mitternacht. Einschränkungen gelten für Fahrzeuge mit zGG von über 7,5 t.
Luxemburg
In Richtung Frankreich: 21.30 Uhr bis Mitternacht.
In Richtung Deutschland: 23.30 Uhr bis Mitternacht.
Die Einschränkungen gelten für Fahrzeuge mit einem DMC über 7,5 t.
Slowakei
Von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Die Verbote gelten für Lastkraftwagen und Konvois mit zGG über 7,5 t.
Ungarn
Von 22:00 Uhr bis Mitternacht. Das Verbot gilt für die Bewegung von Lastkraftwagen mit Anhängern mit einem DMC von mehr als 7,5 t, mit Ausnahme von Fahrzeugen mit einer Abgasemissionsklasse von mindestens EURO-3, die am internationalen Transport beteiligt sind.
25. Dezember (Weihnachten)
Österreich
In Österreich gelten die Einschränkungen am ersten Tag des Feiertags von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Das Fahrverbot gilt für Zugmaschinen mit Anhängern mit zGG von mehr als 3,5 t und für Sattelzüge mit zGG von mehr als 7,5 t.
Kroatien
Von 14.00 bis 23.00 Uhr gelten die gleichen Einschränkungen wie am Vortag.
Tschechische Republik
Von 13.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Das Verbot gilt für Lastkraftwagen und Konvois über 7,5 t.
Frankreich
Von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Einschränkungen gelten für Fahrzeuge mit zGG über 7,5 t.
Liechtenstein
24-stündiges Verbot. Die Einschränkungen gelten für Fahrzeuge mit zGG über 7,5 t.
Luxemburg
In Richtung Frankreich und Deutschland: von 0:00 bis 21:45 Uhr. Einschränkungen gelten für Fahrzeuge mit zGG über 7,5 t.
Deutschland
Von 0:00 bis 22:00 Uhr. Das Verbot gilt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen und Lastwagen mit Anhängern. Das Verbot gilt nur in folgenden Bundesländern: Bayern, Brandenburg, Hessen, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Berlin, Saarland und Bremen.
Polen
Von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Das Verbot gilt für schwere Nutzfahrzeuge mit zGG über 12 t.
Slowakei
Von 0:00 bis 22:00 Uhr.
Slowenien
Von 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr. Das Verbot gilt für Lastkraftwagen und Lastzüge mit einem zGG von mehr als 7,5 t und gilt für Hauptverkehrsstraßen und Autobahnen, die im Antrag Verbote für Lastkraftwagen ausführlich beschrieben sind.
Schweiz
24-stündiges Verbot. Die Verbote umfassen Lastwagen mit zGG über 3,5 t.
Ungarn
24-stündiges Verbot. Dieses Verbot gilt für den Verkehr von Lastkraftwagen mit Anhängern mit zGG von mehr als 7,5 t, mit Ausnahme von Fahrzeugen mit einer Abgasemissionsklasse von mindestens EURO-3, die am internationalen Transport beteiligt sind.
26. Dezember (Weihnachten)
Österreich
Von 0:00 bis 22:00 Uhr.
Kroatien
Von 14.00 Uhr bis 23.00 Uhr. Das Fahrverbot gilt für die gleichen Fahrzeugtypen und gilt auf den gleichen Straßen wie bisher.
Tschechische Republik
Von 13.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Das Verbot gilt für Lastkraftwagen und Konvois über 7,5 t.
Frankreich
Von 0:00 bis 22:00 Uhr.
Liechtenstein
Von DMC 0:00 bis 24 Uhr.
Luxemburg
Von 0:00 bis 21:45 Uhr.
Deutschland
Von 0:00 bis 22:00 Uhr. Das Verbot gilt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen und Lastwagen mit Anhängern. Das Verbot gilt nur in folgenden Bundesländern: Bayern, Brandenburg, Hessen, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Berlin, Saarland und Bremen.
Polen
Von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Das Verbot gilt für schwere Nutzfahrzeuge mit zGG über 12 t.
Slowakei
Von 0:00 bis 22:00 Uhr.
Slowenien
Von 8:00 bis 9:00 Uhr.
Schweiz
Von 0:00 bis 24 Uhr.
Ungarn
Von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Das Verbot gilt für den Verkehr von Lastkraftwagen mit Anhängern mit zGG von mehr als 7,5 t, mit Ausnahme von Fahrzeugen mit einer Abgasemissionsklasse von mindestens EURO-3, die am internationalen Verkehr teilnehmen.
31. Dezember
Kroatien
Von 15:00 Uhr bis 23:00 Uhr.
Frankreich
Von 22:00 Uhr bis Mitternacht. Einschränkungen gelten für Fahrzeuge mit zGG von über 7,5 t.
Luxemburg
In Richtung Frankreich: 21:30 bis 24 Uhr.
In Richtung Deutschland: 23:30 bis 24 Stunden.
Ungarn
Von 22.00 Uhr bis Mitternacht. Das Verbot gilt für die Bewegung von Lastkraftwagen mit Anhängern mit einem DMC von mehr als 7,5 t, mit Ausnahme von Fahrzeugen mit einer Abgasemissionsklasse von mindestens EURO-3, die im internationalen Verkehr eingesetzt werden.
1. Januar (Neujahr)
Österreich
Von 0:00 bis 22:00 Uhr.
Kroatien
Von 14:00 Uhr bis 23:00 Uhr.
Tschechische Republik
Von 13.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Das Verbot gilt für Lastkraftwagen und Konvois über 7,5 t.
Frankreich
Von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Einschränkungen gelten für Fahrzeuge mit einem DMC über 7,5 t.
Liechtenstein
Von 0:00 bis 24 Uhr.
Luxemburg
Von 0:00 bis 21:45 Uhr.
Deutschland
Von 0:00 bis 22:00 Uhr. Das Verbot gilt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen und Lastwagen mit Anhängern. Das Verbot gilt nur in folgenden Bundesländern: Bayern, Brandenburg, Hessen, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Berlin, Saarland und Bremen.
Polen
Von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Das Verbot gilt für schwere Nutzfahrzeuge mit zGG über 12 t.
Slowakei
Von 0:00 bis 22:00 Uhr.
Slowenien
Von 8:00 bis 9:00 Uhr.
Schweiz
Von 0:00 bis 24 Uhr.
Ungarn
Von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Das Verbot gilt für den Verkehr von Lastkraftwagen mit Anhängern mit zGG von mehr als 7,5 t, mit Ausnahme von Fahrzeugen mit einer Abgasemissionsklasse von mindestens EURO-3, die am internationalen Verkehr teilnehmen.