Rechte der Lkw-Fahrer während der Pandemie. Gültigkeit und Verlängerung von Fristen

25 Mai 2020

Während der COVID-19-Pandemie erlauben viele Mitgliedstaaten – darunter Polen – Ausnahmen von den normalen Regeln für den Gütertransport. Dies betrifft Dokumente, Berechtigungen oder Ausbildungen, die während der Dauer der Epidemie abgelaufen sind. Sie werden innerhalb von 60 Tagen nach Ende des Notstands gültig sein.

Mit der am 18. April dieses Jahres erfolgten Einführung der Änderung der Bestimmungen über die Verhütung, Verhütung und Bekämpfung von COVID-19 wurde die Gültigkeit der folgenden Dokumente in Polen verlängert:

– Führerschein, einschließlich des ausländischen Führerscheins;

– Fahrerbescheinigung;

– Berechtigungen zum Führen von Fahrzeugen.

Die Erweiterung der Dokumente betrifft u.a. die Eintragung des Codes 95 im Führerschein, betreffend:

– Grundqualifikation,

– beschleunigte Grundqualifikation,

– die ergänzende Grundqualifikation,

– die beschleunigte Grundqualifikation,

– Abschluss einer periodischen Ausbildung.

Wenn eines der angegebenen Dokumente während eines epidemiologischen Notfalls oder eines Seuchenzustands nicht mehr gültig ist, kann es dennoch verwendet werden. Der Eigentümer ist verpflichtet, das abgelaufene Dokument innerhalb von 60 Tagen nach Ende des besagten Notfalls zu erneuern. Während dieser Zeit wird er die notwendigen Prüfungen und Schulungen durchführen müssen.

Die gleichen Zeitregelungen gelten für diejenigen Fahrer, die aufgrund der vorherrschenden Pandemie nicht in der Lage sind, dies zu tun:

– Weiterbildung im Straßentransport,

– obligatorische medizinische und psychologische Untersuchungen, die für praktizierende Fahrer erforderlich sind.

Zur Zeit ist es nicht möglich, die oben genannten Ausbildungen und Prüfungen durchzuführen.

Zulassung von Berufskraftfahrern in der Europäischen Union

In Deutschland wurden bereits im März dieses Jahres Erleichterungen für die Erneuerung von Führerscheinen eingeführt. Um die Kontinuität der Lieferkette zu schützen, hat das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) angekündigt, dass es den Vollzug der 95 Lizenzen für in- und ausländische Fahrer verlängert wird. Der Grund für diese Ausnahmeregelung war, dass es nicht möglich war, Ausbildungskurse zu besuchen und somit die Lizenz zu erneuern. 

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Die deutsche Behörde betont jedoch, dass die Berufskraftfahrer nach der Pandemie verpflichtet sein werden, die entsprechenden Anforderungen zu erfüllen. In der Tat ist der liberale Ansatz in Bezug auf die Gültigkeit von Dokumenten nur vorübergehend.

Die Erneuerung einiger Dokumente wurde auch in Spanien angewandt. Dort wurde die Gültigkeit der provisorischen Dokumente um 60 Tage nach dem Ende der Pandemie verlängert. Auf der anderen Seite müssen ständige Nutzer von Genehmigungen, Führerscheinen oder Führerscheinen ihre Dokumente bis zu 70 Tage nach Ende der Notlage erneuern.

In den Niederlanden sind jedoch alle im Transportgewerbe geltenden Dokumente bis zum 1. Juni 2020 verlängert worden. Die Verlängerung von Führerscheinen, Code 95, ADR und anderen Dokumenten gilt sowohl für inländische als auch für ausländische Fahrer. 

Verlängerungen der in der Richtlinie 2003/59/EG und der Richtlinie 2006/126/EG vorgesehenen Fristen

Termine der Weiterbildung

Die Fristen, die zwischen dem 1. März und dem 31. August 2020 abgelaufen sind, werden um weitere 6 Monate verlängert. Auch die Bescheinigungen über die berufliche Befähigung bleiben entsprechend gültig.

EU-Code 95

Die Gültigkeit des EU-Codes 95 (Eintrag in den Führerschein eines Berufskraftfahrers, der für die Durchführung von Straßentransporten erforderlich ist) auf der Grundlage der Bescheinigungen über die berufliche Befähigung wird um 6 Monate ab dem im Dokument angegebenen Datum verlängert.

Fahrer-Qualifizierungskarten

Die Gültigkeit der Karten, die zwischen dem 1. März und dem 31. August 2020 abläuft, wird um 6 Monate ab dem auf dem Dokument angegebenen Ablaufdatum verlängert.

Führerschein für Lastkraftwagenfahrer

Die Gültigkeit der Führerscheine, die zwischen dem 1. März und dem 31. August 2020 abläuft, wird ab dem im Dokument genannten Datum um 6 Monate verlängert.